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Deutschland
Zumindest auf Unterlassung kann derjenige jedoch verklagt werden, hat der BGH nun entschieden, nicht jedoch auf Schadensersatz. Das Urteil verpflichtet alle Anschlussinhaber, dass ihr WLAN-Anschluss durch „angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden“.
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HongKong
Der „Staat“ HongKong betreibt ein eigenes offenes Wlan mit 2000 hotspots in 350 Regierungsgebäuden, Sport und Erholungszentren sowie drei öffentlichen Parks .
Ein faszinierender Kulturunterschied über den sich jeder selber Gedanken machen kann
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